Evangelische und katholische Religionslehre sind im Fächerkanon des Gymnasiums als ordentliche Lehrfächer (d. h. Pflichtfächer) fest verankert. (*)

Im Mittelpunkt des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler mit ihren Fragen nach Glück und Sinn des menschlichen Lebens, nach Gott und der Welt.

Dabei geht es um Grunderfahrungen wie Vertrauen, Freundschaft, Hoffnung, aber auch Angst, Ungerechtigkeit, Leid und Tod. Die Schülerinnen und Schüler lernen Antworten kennen, die die Bibel und die christliche Religion auf die vielfältigen Fragen anbieten und setzen sich damit altersgemäß reflektierend auseinander.

Im Lauf ihres Schullebens lernen die Kinder und Jugendlichen auch andere Religionen (Judentum, Islam, Hinduismus und Buddhismus) kennen, um Verständnis und Toleranz gegenüber Menschen anderer Glaubensüberzeugungen zu entwickeln und selbst zum religiösen Dialog und Miteinander fähig zu werden.

Religiös sprachfähig zu werden kann gelernt und eingeübt werden bei Diskussionen über religiöse und ethische Fragen. Die Schülerinnen und Schüler lernen, einen eigenen Standpunkt zu entwickeln und andere Positionen zu respektieren und zu überdenken. Sie werden zu einem ethisch verantwortungsvollen, solidarischen Handeln ermutigt.

So werden u. a. Fragen nach sozialer Gerechtigkeit, dem Klimawandel und seinen Folgen oder medizinethische Fragestellungen diskutiert auf dem Hintergrund des biblisch-christlichen Menschenbildes.

Religionsunterricht vollzieht sich auch im praktischen Tun und Mitgestalten des Lebensraums Schule, das in konfessioneller Zusammenarbeit der Religionslehrer*innen geschieht:

 

(*) Fragen zur Teilnahme am Religionsunterricht

Muss mein Kind am Religionsunterricht teilnehmen?

Der Religionsunterricht ist ein ordentliches Lehrfach (d.h. Pflichtfach) an öffentlichen Schulen. Es besteht die grundsätzliche Verpflichtung für die Schüler*innen zur Teilnahme am Religionsunterricht ihres Bekenntnisses. Abmeldung ist jedoch möglich.

Können auch Schülerinnen und Schüler anderer Konfessionen und Religionen am ev. oder kath. Religionsunterricht teilnehmen?

Ja, eine freiwillige Teilnahme am Religionsunterricht ist möglich. (Geben Sie bereits bei der Anmeldung den Wunsch zur Teilnahme Ihres Kindes an.)

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Religiöse und kreative Impulse in Zeiten von „Corona“

I. Wagner